Unterschied individuelle und pauschale Beihilfe
individuelle Beihilfe | pauschale Beihilfe |
alte, übliche Form der Beihilfe, die gemäß Gesetz besteht. |
Wird auf Antrag gewährt und nur in wenigen Bundesländern angeboten; ist freiwillig und kann nicht widerrufen werden |
Beteiligung des Dienstherrn an den Arzt- und Behandlungskosten für Krankheit und Pflege | Beteiligung bzw. Zuschuss an den Beiträgen einer Krankenversicherung oder freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die der Beamte zu 100% selbst abschließt |
Wird mit verschiedenen Prozentsätzen gewährt – üblich sind 50 % |
Beitragszuschuss in Höhe 50% des Krankenversicherungsbeitrages bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Kein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung. |
Nur die prozentual verbleibenden Restkosten der Behandlungen müssen versichert werden (20%, 30% oder 50% in Berlin) | Es müssen 100% der Behandlungskosten versichert werden. |
Im Pensionsalter erhöht sich die Beihilfe und die selbst zu versichernden Restkosten fallen. Dadurch sinken die Versicherungsbeiträge im Pensionsalter | Der Beitrag bemisst sich weiterhin am Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem aktuellen Ruhegehalt. |
Der Umfang der Versicherung der Restkosten kann vom Beamten individuell vereinbart werden und auch um eine Beihilfeergänzungsversicherung sowie Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer, Chefarzt) erweitert werden. | Wählt der Beamte eine Gesetzliche Krankenversicherung entspricht die Leistung immer den für alle Mitglieder zugrunde liegenden Kassenleistungen. |
Verpflichtungen des Dienstherren
Die wichtigsten Änderungen sind die Verpflichtungen des Dienstherrn, in diesem Fall Berlin, gegenüber seinen Beamten. Verbeamtete Lehrer haben als BAL (Beamter auf Lebenszeit) eine Beschäftigungsgarantie, eine spezielle Altersvorsorge (Ruhegehalt) sowie andere Sozialleistungen.
Sonderfall: Beihilfe
Im Besonderen gewährt der Dienstherr Beihilfen für seine verbeamteten Lehrer. Dies ist eine finanzielle Unterstützung von staatlichen oder kommunalen Stellen, um zum Beispiel Aufwendungen für Gesundheitsleistungen, Pflegeleistungen und sonstigen Kosten zu reduzieren.
Die Höhe der Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen des Beamten oder der Beamtin und dem Umfang der Behandlung. Für den verbleibenden Restbetrag der Behandlung schließt der Beamte eine eigene Krankenversicherung ab, die nur die Restkosten versichert und daher deutlich günstiger ist als eine volle Krankenversicherung.
Die Beihilfe soll sicherstellen, dass seine Beamte sowie deren Angehörige angemessen versorgt werden, ohne dass Ihnen hohe finanzielle Belastungen entstehen. Die Angemessenheit hängt dabei von den Lebensumständen ab.
Mit mehren Kindern steigt daher die individuelle Beihilfe und auch während der Pension ist diese höher als während der aktiven Dienstzeit. Die dann selbst abzuschließende Krankenversicherung wird daher äquivalent günstiger.
Alternative: pauschale Beihilfe
Als Alternative bietet Berlin auch eine pauschale Beihilfe an, die sich hälftig am Krankenversicherungsbeitrag seiner Beamten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen beteiligt. Damit entfällt dann die Beteiligung an den Arztkosten und ähnlicher sozialer Leistungen. An den Kosten für die Pflegeversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht. Dies ist vom Beamten zu 100% allein zu tragen beziehungsweise zu versichern.
Berlin verbeamtet wieder seine Lehrer.
Auf Antrag können angestellte Lehrer verbeamtet werden und so in ein sicheres Dienstverhältnis wechseln und von den Vorteilen der Beamtenversorgung des Landes Berlin profitieren.
Den angehenden Beamten entstehen jedoch eine Reihe von Fragen, die vorab beantwortet werden wollen.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
- Was bedeutet Beihilfe?
- Was sind die Vor- und Nachteile einer Verbeamtung?
- Welche Rechte hat ein Beamter, welche Pflichten?
- Wie verändert sich das Gehalt, die Pension, die Besoldung?
- Was sind Erfahrungsstufen und anrechenbare Zeiten?
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an unter: 030 / 86 40 90 20
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: Beihilfe@Beamtenversicherung.Berlin
Über uns
Die DBV / Deutsche Beamtenversicherung ist mit einem Service Center in Berlin Mitte vertreten.
Nadine Knabe (Versicherungskauffrau IHK) und Stefan Bille (Versicherungsfachwirt IHK) bieten speziell in der Reinhardtstr. 3 in 10117 Berlin die Beratung von Beamten und Beamtenanwärtern an.
Seit 2002 begleiten wir unsere Kunden bei den richtigen Entscheidungen zu Gesundheit, Vorsorge oder Diensthaftung, denn für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten andere Regelungen als für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Sie tragen besondere berufliche Risiken und brauchen spezielle Lösungen, wenn es um die Absicherung finanzieller Lücken geht. Die ÖD-Experten haben ihren Fokus auf diesen besonderen Versicherungs- und Versorgungsbedarf gelegt und verfügen über das wertvolle Spezialwissen, um gemeinsam mit Ihnen die besten, maßgeschneiderten Lösungen zu entwickeln.
Sprechen Sie uns darauf an.
Unter der Telefonnummer 030 / 86 40 90 20 sind wir telefonisch erreichbar.
Erläuterungen Pauschale Beihilfe
Zum 01.01.2020 hat Berlin die neue Form der Beihilfe eingeführt und möchte damit die Krankenvorsorge für Beamte flexibilisieren. Die Pauschal-Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn am Beitrag zur Krankenversicherung – unabhängig davon, ob Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht. Die Pauschal-Beihilfe gilt nicht für die gesetzliche Pflegeversicherung – hier besteht unverändert und ausschließlich Anspruch auf Beihilfe.
Die Pauschal-Beihilfe beträgt grundsätzlich die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags und wird monatlich mit den Bezügen gewährt. Bei der Bemessung der pauschalen Beihilfe werden auch die Beiträge berücksichtigungsfähiger Angehöriger, die Mitglieder in der GKV sind oder für die eine PKV besteht, berücksichtigt. Hiervon ausgenommen sind nur die Beiträge für berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, deren Aufwendungen auch in der ergänzenden Beihilfe, z. B. wegen Überschreitung der Einkommensgrenze, nicht beihilfefähig wären. Eventuell anderweitig zustehende Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen werden auf die Pauschal-Beihilfe angerechnet, d. h. abgezogen. Beitragsrückerstattungen sind unverzüglich dem Dienstherrn mitzuteilen und werden korrigiert.
In der privaten Krankenversicherung ist die pauschale Beihilfe in der Höhe auf die Hälfte der Beitragsanteile des versicherten Tarifs begrenzt, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar sind. (dies entspricht den Beitragsanteilen, die im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) steuerlich geltend gemacht werden können). Darüber hinaus ist die Pauschal-Beihilfe für die private Krankenversicherung auf den hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif gedeckelt.
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Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: beihilfe@beamtenversicherung.berlin
Ein Lehrer, der nun in Berlin verbeamtet wird, muss in jedem Fall prüfen, welchen Antrag er stellt.
Ist die individuelle und in ganz Deutschland übliche Beihilfe oder die in wenigen Bundesländern neu eingeführte pauschale Beihilfe das richtige Modell?
Gerne helfen wir bei dieser Entscheidungsfindung, da diese unumkehrbar ist. Die Berechnung von Beihilfesätzen, gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen sowie Restkostenversicherungen kann Berlin als Dienstherr nur schwer oder gar nicht leisten.
Durch eine unverbindliche Beratung zu Vor- und Nachteilen bringen wir Sie in die Situation, sich für Ihren richtigen Weg der Beihilfe zu entscheiden und vor Antragsstellung auf Ihr Beamtenverhältnis in Berlin den Weg kennen, den Sie in den nächsten Jahren gehen und wir Sie dabei begleiten.